Rechtsprechung
   BFH, 13.10.1967 - VI 38/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2876
BFH, 13.10.1967 - VI 38/65 (https://dejure.org/1967,2876)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1967 - VI 38/65 (https://dejure.org/1967,2876)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1967 - VI 38/65 (https://dejure.org/1967,2876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,2876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Höchstbetragsgrenze des § 19 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (BHG 1962)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 447
  • BStBl II 1968, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 25.04.1990 - X R 44/86

    Begrenzung der Steuerermäßigung nach § 17 BerlinFG ist erst nach Berücksichtigung

    Wäre die von den Klägern befürwortete Auslegung richtig, bedürfte es des Relativsatzes "die sich ohne die Ermäßigungen ergeben würde" nicht, da die tarifliche Einkommensteuer definitionsgemäß durch Steuerermäßigungen nicht berührt wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Oktober 1967 VI 38/65, BFHE 90, 447, 450, BStBl II 1968, 141).

    e) Das Urteil in BFHE 90, 447, BStBl II 1968, 141, hat zum Verhältnis zwischen § 19 Abs. 1 und 5 BHG 1962 einerseits und § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) in der Fassung vom 26. Juli 1962 - StErlG 1962 - (BGBl I 1962, 502) andererseits ausgeführt, daß bei gleichzeitiger Anwendung dieser Steuervergünstigungen die Einkommensteuer zunächst nach § 1 Abs. 1 StErlG 1962 und sodann nach § 19 Abs. 1 und 5 BHG 1962 zu kürzen sei; bei der Berechnung der Höchstbetragsgrenze des § 19 Abs. 5 BHG 1962 sei von der um die Steuerpräferenz gekürzten Einkommensteuer auszugehen.

    In demselben Sinne wie das BFH-Urteil in BFHE 90, 447, BStBl II 1968, 141 hat das FG Berlin das Verhältnis zwischen der Steuerpräferenz nach § 21 BerlinFG und der Vergünstigung nach § 17 BerlinFG gesehen (FG Berlin, Urteil vom 15. Juli 1980 V 242/79, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1981, 71; zustimmend George in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, §§ 16 bis 18 BerlinFG, Rdnr. 4).

  • BFH, 27.09.1973 - IV R 86/70

    Tarifermäßigung - Steuerermäßigung

    Das FG war der Ansicht, der zu entscheidende Fall liege ähnlich wie der vom VI. Senat des BFH mit Urteil vom 13. Oktober 1967 VI 38/65 (BFHE 90, 447, BStBl II 1968, 141) entschiedene Fall, in dem es um die Konkurrenz der Vergünstigungen des § 1 des Steuererleichterungsgesetzes 1962 i. d. F. vom 26. Juli 1962 -- StErlG 1962 -- (BGBl I 1962, 502, BStBl I 1962, 1007) und des § 19 Abs. 1 BHG 1962 (BGBl I 1962, 493, BStBl I 1962, 998) ging.

    Es ist insbesondere der Auffassung, ein dem Fall VI 38/65 entsprechender Fall sei hier nicht gegeben.

    Allerdings hat der VI. Senat in seinem früheren Urteil VI 38/65 besonderen Wert auf die in § 19 Abs. 5 BHG 1962 (= § 17 Abs. 6 BHG 1964) enthaltenen, in § 14 des 2. VermBG dagegen nicht enthaltenen Worte gelegt "Die Ermäßigung der Einkommensteuer ... darf ... fünfzig vom Hundert der Einkommensteuer ... nicht übersteigen, die sich ohne die Ermäßigung ergeben würde" (Unterstreichung durch den Senat), und daraus hergeleitet, daß die Einkommensteuer gemeint sei, die nach Berücksichtigung aller sonst in Betracht kommender Steuervergünstigungen (also auch der Präferenz) ermittelt sei.

  • BFH, 24.03.1972 - VI R 163/69

    Einkommensteuer-Veranlagung - Tarifermäßigung - Steuerermäßigung

    Es sehe keine Veranlassung, von der Rechtsansicht, die der BFH im Urteil VI 38/65 vom 13. Oktober 1967 (BFH 90, 447, BStBl II 1968, 141) in einem ähnlichen Fall vertreten habe, abzuweichen.

    Das FG ist zutreffend von der Rechtsansicht ausgegangen, die der BFH in seiner Entscheidung VI 38/65 (a. a. O.) vertreten hat.

  • BFH, 16.05.1975 - VI R 155/72

    Zusammenveranlagung von Ehegatten - Tarifvergünstigung - Darlehn - Getrennte

    Es wird nicht wie etwa bei § 7 c EStG das zu veranlagende Einkommen gemindert, sondern die Einkommensteuer um 20 v. H. des hingegebenen Darlehens herabgesetzt (vgl. auch BFH-Urteil vom 13. Oktober 1967 VI 38/65, BFHE 90, 447, BStBl II 1968, 141, zu § 19 Abs. 1 und 5 BHG 1962, und BFH-Urteil vom 24. März 1972 VI R 163/69, BFHE 105, 146, BStBl II 1972, 479, zu § 17 BHG 1964).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht